Freitag, 21. Dezember 2007

Wer kann öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator werden?

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Interview mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator Stefan Niederauer, Geschäftsführer des „Rheingauer Auktionshaus“ in Eltville-Erbach (Hessen) – http://www.rheinantik.de – In diesem renommierten Auktionshaus werden bei Auktionen und im Freiverkauf seltene und schöne Antiken, Bücher, Handschriften, Dokumente, Münzen, Medaillen, Ansichtskarten, Briefmarken, nostalgisches Spielzeug, Schmuck, Pretiosen, Edelsteine, Uhren, Spieluhren, Instrumente, Teppiche, Flachgewebe, Textilien, Asiatika, überseeische Kunst, religiöse Kunst, Ikonen, Militaria, Studentika, Druckgrafik, Aquarelle, Zeichnungen, Pastelle, Skulpturen, Plastiken, Objekte, Keramik, Fayencen, Glas, Glaskunst, Porzellan, Silber, Gemälde alter und neuer Meister, Miniaturen, Varia, Volkskunst, Mobiliar und Dekorationen angeboten.

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Frage: Wer kann öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator werden?

Antwort: Anders als z.B. in Frankreich, kann in Deutschland jeder eine Versteigerererlaubnis beantragen. Es ist kein Ausbildungsberuf, bedarf aber neben möglichst umfangreichem Wissen um die Dinge, die man versteigern möchte auch ziemlich weit reichender Kenntnisse im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich. Ein entsprechendes Studium ist also sicher genauso von Vorteil wie die Bereitschaft, weit mehr als acht Stunden am Tag zu arbeiten. So mancher Kandidat hat nach der ersten Auktion bereits aufgegeben.
Die öffentliche Bestellung dagegen setzt nicht nur den Nachweis eingehender Kenntnisse in den drei Bereichen voraus. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator nimmt Aufgaben der Öffentlichkeit war, ähnlich einem Notar oder einem Gerichtsvollzieher. Zur Bestellung muss auch noch die Bedingung einer öffentlichen Notwendigkeit erfüllt sein und sie setzt eine langjährige Berufserfahrung voraus.

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